ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Vertragsbedingungen von SAPT
(Streibl Armin Performance Training)
(Stand 12/2020)
§1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1.1.Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Mag. Streibl Armin (in Folge SAPT genannt) und seinen Kunden. Kunden sind jene Personen, die mit SAPT einen Trainingsvertrag abgeschlossen haben und somit eine angebotene Leistung von SAPT in Anspruch nehmen. Die Bezahlung sämtlicher von SAPT angebotenen Leistungen erfolgt bar, per Überweisung oder SEPA Lastschrift. Teilzahlungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch SAPT möglich.
§1.2.Jeder Kunde verpflichtet sich die Hausordnung zu beachten, und auch andere Teilnehmer bei Nicht-Beachtung darauf hinzuweisen. Die Hausordnung liegt in den Räumlichkeiten von SAPT auf.
§1.3.Es ist dem Kunden untersagt, in allen Räumlichkeiten von SAPTzu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Kunden untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (Anabolika), in die Räumlichkeiten von SAPT mitzubringen.
In gleicher Weise ist es dem Kunden untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist SAPTberechtigt, den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung und unter Einhaltung des bereits gezahlten Trainingsbeitrag, zu kündigen.
§1.4.Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren in Räumlichkeiten von SAPT ist nur erlaubt, solange die Sicherheit aller Trainierenden gewährleistet ist und der Trainingsbetrieb nicht gestört wird. Sobald sich jemand eingeschränkt fühlt müssen Begleitpersonen, Kinder oder Tiere die Räumlichkeiten verlassen. Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
§1.5.Der Kunde ist berechtigt nichtalkoholische Getränke selbst mitzubringen.
§1.6.Gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten wie der Warteraum, Umkleidekabinen, Duschen, WC und Gänge, sind sauber und frei von „Stolperfallen“ (Taschen, Schuhe...ect.) zu halten.
§1.7.Die Räumlichkeiten von SAPT sind nur ohne Straßenschuhe zu betreten. Hallen – bzw. eigene Trainingsschuhe sind erlaubt. Straßenschuhe können in den dafür vorgesehenen Bereichen abgelegt werden.
§1.8. Im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung verpflichtet sich der Kunde zu einer Zahlung in Höhe von Euro 250,-. SAPT bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist der Kunde einen geringeren als den pauschalisierten Schaden nach, schuldet er lediglich den nachgewiesenen Betrag.
§2. Trainingsverträge / Allgemein Gültiges für alle Trainingseinheiten
§2.1.Die Unterzeichnung eines Trainingsvertrags ist ein bindender Vertrag mit SAPT. SAPT ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, ohne Angaben von Gründen den Vertrag für ungültig zu erklären. Jede Auflösung eines Vertrags muss schriftlich erfolgen. Bereits bezahlte Gebühren werden, abzüglich bereits genutzter Leistungen, dem Kunden rückerstattet. Ein Trainingsvertrag berechtigt den Kunden einzig zur Nutzung der angebotenen Trainingsform, welche im Trainingsvertrag ausgewiesen ist.
§2.2. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Trainingsvertrag/Probetraining nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.
§2.3. Der Trainingsvertrag wird auf die im Vertrag festgehaltene Dauer und Anzahl der Trainings abgeschlossen und kann von keiner Vertragspartei, außer bei vorliegen von schweren Gründen, verändert (z.B.: gekündigt) werden.
§2.4. SAPT ist es nicht möglich den Gesundheitszustand angehender oder bestehender Kunden zu beurteilen, noch ist es Mitarbeitern von SAPT gestattet Diagnosen zu stellen.
§2.5. SAPT behält sich das Recht vor bei zu hohem gesundheitlichem Risiko die Leistungen abzubrechen bzw. den Kunden ganz oder teilweise von einer Leistung auszuschließen. Gleiches gilt wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben zu seiner Person und seinem Gesundheitszustand macht, auf notwendige Angaben verzichtet oder aber der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde zur Durchführung des Trainings (Bewegungsaufforderungen verstehen und umsetzen) nicht in der Lage ist.
§2.6. Ist es dem Kunden nicht mehr möglich den Trainingsvertrag zu nutzen (Krankheit, Wehrdienst, Zivildienst, Schwangerschaft, akute Erkrankungen, andere Ausschlusskriterien), ist der Kunde verpflichtet, dies mittels einer amtlichen bzw. ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Daraufhin wird der Vertrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt ruhig gestellt. Sollte auf Grund der oben angeführten Gründe eine Beendigung des Trainingsvertrages gewünscht werden wird dem Kunden die Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- rückerstattet. Eine Ruhigstellung des Trainingsvertrages auf Grund von Urlaub ist nur nach Absprache möglich.
§2.7. Zusätzlich ist der Kunde bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Meldebestätigung der jeweiligen Gemeinde berechtigt, den Trainingsvertrag zu kündigen. Die Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen wird dem Kunden unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- rückerstattet. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortwechsel in eine andere politische Gemeinde und einer Zunahme der Entfernung von mehr als 30km zu den genutzten Räumlichkeiten von SAPTim Vergleich zum bisherigen Wohnort.
§2.8. Der Kunde hat die Möglichkeit einer einmaligen Ruhigstellung des Vertrags für die Dauer einer begrenzten Trainingsunfähigkeit. Dies ist bei a) Schwangerschaft: Die Dauer der Schwangerschaft und des Wochenbetts; b) Wehr-, Zivildienst: Dauer des Wehr-, Zivildienstes; c) Verletzung, Krankheit: Die voraussichtliche Zeit der Rekonvaleszenz durch ärztliche Bestätigung. Die Ruhezeit wird an die ursprüngliche Vertragszeit angehängt. Ruhezeit wegen Urlaub ist nicht möglich.
§2.9. Pro Trainingsvertrag ist nur eine Ruhigstellung möglich. Nach vorhergegangenem schriftlichen Ansuchen obliegt es SAPT eine zweite Ruhigstellung schriftlich zu genehmigen.
§2.10. Jeder Trainingsvertrag ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
§2.11. Der Trainingsvertrag wird durch die Bezahlung wirksam. Folgende Zahlungsmöglichkeiten bestehen:
a) Barzahlung b) Überweisung c) SEPA Lastschrift. Teilzahlungen sind nach schriftlicher Genehmigung von SAPTmöglich. Der Trainingsbeitrag ist bei a) und b) bis spätestens 5 Tage nach Unterzeichnung des Trainingsvertrags fällig. Bei Variante c) wird ein Datum für den Einzug bei der Rechnungserstellung vereinbart.
§2.12. Im Trainingsbeitrag ist das Entgelt für die den Gebrauch der Dusche und des Infrarotbereichs inkludiert.
§2.13. Bei Zahlungsverzug ist SAPT berechtigt, dem Kunden Trainingseinheiten bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren. Zudem behält sich SAPT das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§2.14. SAPTbehält sich das Recht vor, dem Kunden allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.
§2.15. Für Schäden an der Person eines Kunden haftet SAPT entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden (wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen) haftet SAPTlediglich, wenn der Schaden von SAPToder einer Person, für die SAPTeinzustehen hat (Paragraph 1313a ABGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
§2.16.SAPT ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn SAPT auf die Änderung hinweist, der Kunde die Änderung zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zur Änderungsmitteilung widerspricht.
Im Fall eines Widerspruchs seitens des Kunden ist SAPT berechtigt den Trainingsvertrag zu kündigen. Der Kunde erhält darauf Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen sowie einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- zurück. SAPT ist berechtigt den Mitgliedsbeitrag jederzeit zu ändern. Bestehende Verträge sind nicht betroffen.
§2.17.Kommt der Kunde mit dem einmalig zu bezahlenden Betrag schuldhaft in Verzug, behält sich SAPTdas Recht vor den Betrag unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen in Rechnung zu stellen. Als Verzugszinsen werden 9% p.a. vereinbart. Mahnschreiben werden mit je 10,00€ berechnet.
§2.18. Kommt es bei einer SEPA Lastschrift zu einer Rückführung werden die dadurch entstandenen Kosten mit der nächsten Lastschrift eingehoben. Diese differieren je nach Bankunternehmen zwischen 12,50€ und 45,00€ aus der direkten Rückführung.
§3. Kenn- und Passwort / Login / Buchungen
§3.1. Der Kunde erhält nach Wirksamwerden des Trainingsvertrags ein Kenn- und Passwort, die es ihm ermöglichen zukünftige Trainingstermine online (im dafür verwendeten System) zu reservieren. Wobei sich der Kunde verpflichtet nur die Trainingsform, welche im Trainingsvertrag festgehalten wurde zu buchen. Der Kunde verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit seinem Kenn- und Passwort. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht möglich. Das persönlich erstellte Kenn- und Passwort ist Personen-gebunden. Bei Verlust oder Vergessen des Kenn- und/ oder Passworts erhält der Kunde auf Anfrage ein neues Kenn- und/ oder Passwort beziehungsweise sein altes Kenn- und/ oder Passwort.
§3.2.Der Kunde ist berechtigt seine Trainingseinheiten während der angegebenen Geschäftszeiten, nach vorheriger Buchung/Reservierung, zu nutzen. Ist keine Trainingsreservierung eingegangen ist ein Trainieren nur nach Zustimmung des anwesenden Trainers und bei ungenutzten Kapazitäten möglich.
§3.3.Das Nichtnutzen von Trainingseinheiten während der Vertragsdauer berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Trainingsbeitrages. Bereits gebuchte Einheiten können bis zu 1h vor Start der Buchungszeit online im Buchungssystem storniert werden. Dann gilt die bereits gebuchte Einheit als storniert und kann neuerlich gebucht werden. Ansonsten wird die gebuchte, jedoch nicht genutzte Einheit, als genutzt notiert.
Nachträgliche Stornierungen obliegen SAPT nach Rücksprache mit dem Kunden.
§4 Datenschutz
§4.1.Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten von SAPTim Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird SAPTggf. ein Datenaustausch mit Kreditdienstleistungsunternehmen vorgenommen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die von SAPTübermittelten Daten auch per e-mail oder sms/whatsapp, beziehungsweise einem anderen Medium übertragen werden.
§4.2.Jeder Kunde hat das Recht, jederzeit über die bei SAPT über ihn gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und gegebenenfalls löschen zu lassen.
§4.3.Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bildmaterial welches im Zusammenhang mitSAPT entsteht von SAPT verwendet werden kann. Bilder, Videos, Sprachaufnahmen oder Ähnliches welche im Rahmen eines Trainings oder einer Veranstaltung durchgeführt von SAPT(z.B. vor/während/nach Trainingseinheiten; in Räumlichkeiten von SAPT; ..ect..) oder bei Veranstaltungen unter Mitwirkung von SAPT, Event-Teilnahme im Namen von SAPT, ect., unabhängig vom Entstehungsort oder Entstehungszeit entstehen, können im Namen von SAPT verwendet werden. Jeder Kunde kann sein Einverständnis schriftlich widerrufen. Der Widerruf gilt dann für das gesamte Bildmaterial welches nach diesem Datum aufgenommen wird. Dafür aufgenommenes und schon veröffentlichtes Material bleibt davon unbetroffen.
§5 Sonstiges / Schlussbestimmungen
§5.1.Sollten eine oder mehrer Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
§5.2.Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
§5.3.Gerichtsstand ist Graz. Für Klagen gegen den Verbraucher gilt Paragraph 14 KSchG.
§5.4.Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für männliche sowie weibliche Kunden.
§5.5.Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B.: mittels e-mail) gewährleistet.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.
§5.6.SAPTbehält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schliessungen und Teilschliessungen bei Reparatur-, Wartungs- oder Umgestaltungsarbeiten, auf Grund von Krankheit oder Betriebsurlaub.
Wird eine Standortänderung vorgenommen, verpflichtet sich SAPT zur ehestmöglichsten Inkenntnisssetzung aller Beteiligten (Kunden, Mitarbeiter, Teilhaber und alle die davon betroffen sind).
§5.7.Jeder Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich SAPTbekannt zu geben. Solange eine solche Mitteilung durch den Kunden nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift.
§6. Spezielle Bestimmungen CF - SAPT
§6.1CF bezeichnet ein intensives Körpertraining, welches für jedes Alter und jedes bestehendes Fitnesslevel geeignet ist. Grundsätzlich sollte ein Teilnehmer von guter Gesundheit sein. Das Trainingsspektrum deckt folgende Bereiche ab: aerobe Ausdauer, anaerobe Ausdauer, Schnelligkeit, Kraft, Koordination und Beweglichkeit. Das Training beruht auf folgenden Säulen:
Die Bewegungen sind komplex, gehen immer über mehrere Gelenke und werden meist im vollen Bewegungsumfang ausgeführt.
Jede Bewegung kommt aus der stabilen Körpermitte und geht dann erst in die Extremitäten über.
Die „Workouts“ (Abfolge von Übungen mit/ohne Zeitlimit) werden ständig variiert und mit höchster Intensität durchgeführt.
CF hat das Ziel einen gesunden Körper zu stärken und leistungsfähiger zu machen.
§6.2.Ein „Workout“ dauert zwischen 1 und 60 Minuten. Es setzt sich aus Übungen zusammen, welche aus den Bereichen des Gewichthebens, Turnens und der allgemeine Athletik stammen. Diese werden mit Schwimmen, Laufen, Radfahren und Rudern kombiniert. Weitere Kombinationen sind nicht ausgeschlossen.
§6.3.Die Durchführung jeder Übung wird über den gesamten Bewegungsumfang streng kontrolliert. Jeder Teilnehmer/Kunde verpflichtet sich den Anweisungen der Trainer absolut Folge zu leisten, um Verletzungen zu vermeiden und die Verletzungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Weigert sich ein Kunde, kann dieser ohne Angabe von weiteren Gründen vom Training ausgeschlossen werden.
§6.4.Die hohe Trainingsintensität sollte im Falle einer vorherigen Nahrungsaufnahme berücksichtigt werden. Der von CF empfohlenen Ernährung liegt das Prinzip einer gesunden Ernährung zu Grunde, damit ein fitter, gesunder und leistungsfähiger Körper gut versorgt wird. Die Ernährung ist nicht im Sinne einer Abnehm-Diät zu verstehen. Kein Kunde ist verpflichtet die angebotenen Ernährungs-Vorträge zu besuchen, jedoch wird es empfohlen.
§6.5.Jeder Kunde verpflichtet sich adäquate Schuhe zu tragen. Dies beinhaltet keine Straßenschuhe „Indoor“ zu tragen bzw. die Straßenschuhe im dafür vorgesehenen Bereich abzustellen. Es darf nicht barfuß (mit oder ohne Socken) trainiert werden.
§6.6.Soweit im Wochenplan nichts Abweichendes angegeben wird findet das Training in den Räumlichkeiten von SAPT CF statt. Die jeweiligen Öffnungs – bzw. Trainingszeiten finden sich auf der Webpage: www.sapt.at. Sollte der Trainingsort abweichen z.B. Schwimmspecial in der Auster, wird dies mind. 2 Tage vor Trainingsdurchführung auf Homepage, Facebook und vor Ort in den Räumlichkeiten von SAPT ausgewiesen.
§6.7.Der Kunde versichert mit der Unterschrift eines Trainingsvertrags, dass er vollkommen gesund und sportlich belastbar ist. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Team von SAPT umgehend, vor Beginn des Trainings, mitzuteilen. SAPT behält sich vor, Trainingsverträge auf Grund eines zu hohen Gesundheitsrisikos abzuweisen bzw. während der Vertragsdauer zu kündigen. Weiters ist der Kunde verpflichtet seine Eignung von einem Arzt seines Vertrauens, absegnen zu lassen.
Treten durch das CF Training Gesundheitsschäden beim Kunden auf so ist SAPT nicht belangbar falls ein Leiden nicht umgehend bekannt gegeben wurde. Der Kunde ist verpflichtet etwaige Änderungen seines Gesundheitszustandes SAPTund seinen Mitarbeitern umgehend mitzuteilen, damit eine Anpassung des Trainings erfolgen kann. Dem Kunden ist es nicht erlaubt an den CF-Trainingseinheiten teilzunehmen wenn:
a) eine akute entzündliche Erkrankung vorliegt
b) Fieber besteht
c) Antibiotika oder Analgetika eingenommen werden
d) Schmerzen bestehen
§6.8.Als „Probetraining“ wird das erste Training bezeichnet. Hierfür kann man sich telefonisch, über e-mail oder per Kontaktformular auf der Homepage www.sapt.atanmelden. Der Inhalt umfasst einen kleinen Einblick in den Ablauf einer Einheit sowie die Gepflogenheiten in den Räumlichkeiten von SAPT. Dieses dauert 60min, umfasst maximal 12 Personen und ist kostenlos.
§6.9. Möchte der Kunde an CF Einheiten von SAPT teilnehme verpflichtet er sich mit Vertragsunterzeichnung die „Starters“ zu absolvieren. Die „Starters“ sind spezielle Einheiten in denen Theorie und Praxis der verschiedenen CF Grundtechniken und des Übungsablaufes gelernt und eingeübt werden. Jede Einheit vermittelt Trainingstechniken und Trainingsprinzipien, wobei den Abschluss ein Workout bildet. Darin können die erlernten Techniken umgesetzt werden. Der Kunde lernt seinen Körper in einer intensiven Trainingseinheit kennen und lernt mit diesem Trainingsniveau umzugehen. Die „Starters“ sollen optimal innerhalb von 3-4 Wochen abgeschlossen werden. Danach kann in den normalen Trainingsablauf eingestiegen werden. Die fixen Termine der „Starters“ Einheiten werden nach jedem Probetraining bekannt gegeben. Bei positivem Nachweis von bereits erfolgten „Starters“ (oder ähnlichem) in einer anderen Einrichtung behält sich SAPT vor die absolvierung der „Starters“ zu erlassen.
§6.10.Der normale Trainingsablauf kennzeichnet sich dadurch dass sich jeder Kunde selbstständig über die Webpage/Login-System zu den Trainingseinheiten anmeldet. Die freien Plätze werden immer ausgewiesen. Ist eine Trainings-Einheit bereits voll belegt muss auf eine andere ausgewichen werden. Einheiten können auf Grund von Stornierungen jeder Zeit frei werden. Die Trainingseinheiten werden je nach Trainings-Schwerpunkt in Kleingruppen geführt.
§6.11. EineTrainingseinheit dauert in weiterer Folge 60 Minuten und beinhaltet ein Aufwärmprogramm, Technik-Training, Workout (wo die vorher erläuterten Techniken Einfluss finden), cool down (welches auch selbstständig durchgeführt werden kann).
§6.12. Auf Grund mehrmaligen unentschuldigten Zu-Spätkommens kann auch ein allgemeines Trainingsverbot ausgesprochen werden. Gleiches gilt, wenn sich ein Kunde nicht an die Weisungen des Trainers hält, das Trainingsprogramm boykottiert oder den Ablauf nachhaltig stört und/oder sich gesundheitlich gefährdet.
§6.13.Jeder Kunde wurde über die gesundheitlichen Risiken des CF Trainings aufgeklärt. Da es sich um ein Training mit sehr hoher Intensität handelt kann es zu körperlichen Reaktionen kommen. Abnormer Blutdruck, Ohnmacht, Herzrythmusstörungen, ...ect. Diese können bei Vorschädigungen Herzinfarkt, Schlaganfall und Tod begünstigen. Jeder trainiert mit eigener Intensität und verpflichtet sich beim Auftreten von Übelkeit, Schwindelgefühl oder ähnlichen Zeichen das Training zu unterbrechen und den zuständigen Trainer zu informieren.
Auch ein gut trainierter Körper kann auf diesem Niveau überlastet werden und es können Reaktionen wie die „Rhapdomyolyse“ auftreten. Dies ist das Absterben quergestreifter Muskulatur. Das Risiko dafür wird durch Alkohol- und Drogenkonsum, sowie durch die Einnahme von cholesterinsenkenden Medikamenten wie z.B. Lovestatin erhöht. Hauptsächliche Symptome sind Schmerzen, Schwellung und „colafarbigen“ Urin. Beim Auftreten dieser Symptome ist sofort ein Arzt aufzusuchen.
§6.14. Das Training bei SAPT ist ein physisches Training. Jeder Unterzeichner eines Trainingsvertrages ist sich über die Risiken eines solchen Trainings im Klaren. Dies beinhaltet
- Stürze, die zu leichten bis schwerwiegenden Verletzungen bis hin zum Tod führen können
- Verletzungen, vorübergehender oder dauerhafter Art, die durch nicht beachten eigener Grenzen, die des Trainingspartners oder anderer Personen in der Umgebungen entstehen können.
- Verletzungen, vorübergehender oder dauerhafter Art, bis hin zum Tod, verursacht durch unsachgemäßen Gebrauch des Equipments.
Jeder Kunde verpflichtet sich seine eignen Grenzen zu beachten, das Equipment seiner Verwendung sachgemäß und mit Respekt zu verwenden und den Anweisungen der Trainer immer Folge zu leisten.
§6.15. Der Monatsbeitrag eines Trainingsvertrages für SAPTkann bar, per Dauerauftrag oder über ein SEPA-Lastschriften Mandat beglichen werden. Der vertragliche Monatsbeginn beschreibt das individuelle Datum des Vertragsstarts z.B. 15. des Monats. Wird ein Vertrag am 15. eines Monats abgeschlossen so muss der entsprechende Betrag auch immer bis zum 20. des Monats überwiesen/bar beglichen werden sodass der Vertrag Gültigkeit hat. Bei Sepa Mandaten wird ein Lastschriften Zeitpunkt vereinbart. Dieser liegt grundsätzlich meist max. 10 Tage nach der Vertragsunterzeichnung z.B. 15.1.2020 Vertragsstart – Lastschrift erfolgt immer am 20. des Monats. Eine Bezahlung des gesamten Betrages im Voraus ist möglich. Abweichungen in den Zahlungsmodalitäten können in Übereinkunft mit SAPTvereinbart und schriftlich festgehalten werden.
§6.16. Trainingsverträge SAPT
Probetraining: Dauer 60min
Starters: 4-5 Einheiten a 90min
6 Monate:
2 Einheiten pro Woche zu je 60min (89,00 monatlich)
3 Einheiten pro Woche zu je 60min (109,00 monatlich)
6 Einheiten pro Woche (unlimited) zu je 60min (129,00 monatlich)
12 Monate
2 Einheiten pro Woche zu je 60min (85,00 monatlich)
3 Einheiten pro Woche zu je 60min (105,00 monatlich)
6 Einheiten pro Woche (unlimited) zu je 60min (125,00 monatlich)
10er Block: 10 Einheiten 60min (150,00 einmalig)
KIDS: 1 Einheit pro Woche a 45min (findet Semesterweise statt)
Ein Probetraining kann gratis absolviert werden. Innerhalb eines Monats müssen die „Starters“ Blöcke zumindest begonnen werden. Während der Teilnahme an den Starters kann jeder, je nach Kapazität der Probetrainings, unter vorheriger Absprache mit SAPTauch an diesen teilnehmen.
Neu Kunden werden in den Probetrainings jedoch vorgezogen. Die Starters können nur unter Verpflichtung eines Vertragsabschlusses absolviert werden.
§7.18.SAPTbehält sich vor CF Trainingseinheiten räumlich zu verlegen, inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden Trainingseinheiten im Ganzen abgesagt wird den bereits eingeloggten Kunden ein gesamter Ersatztermin oder individuelle Ersatztermine angeboten. Eine Änderung des Veranstaltungsortes bzw. Trainers lässt die verbindliche Anmeldung des Kunden unberührt.
§7.19. SAPT KIDS
Programm welches von SAPTangeboten wird. Dabei handelt es sich um ein spezifisch auf Kinder und Jugendliche ausgerichtetes Training. Es wird für Kinder ab 3 Jahren ausgerichtet und findet 1x/Woche statt. Bis zum Alter von 7 Jahren bzw. wenn besondere Bedürfnisse bestehen darüber hinaus muss während der Einheit eine Betreuungsperson vor Ort sein. Diese ist dafür zuständig dem Kind zu Helfen wenn es auf die Toilette muss, bzw. Kleidungsstücke aus-/anziehen will oder auch eine Pause einlegt.
Die Kids Einheiten dauern 45Minuten und sind dem Alter und Fähigkeiten gemäß gestaltet.
§8.Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Graz, November 2014
Für den Inhalt Verantwortlich: Mag. Streibl Armin
Für Beschwerden oder Anregungen bitte kontaktieren Sie die Mag. Streibl Armin, Mühlfelderweg 30; 8055 Graz unter +4369918607080 oder info@sapt